Häufige Fragen und Ihre Antworten

Grundlegendes

Was ist eine Psychotherapie?

Wörtlich übersetzt meint der Begriff zum einen die Behandlung der Seele bzw. seelischer Probleme. Zum anderen ist damit eine Behandlung mit „seelischen“ Mitteln gemeint, im Gegensatz zu beispielsweise medikamentöser Behandlung. Das Psychotherapeutengesetz definiert Psychotherapie als „jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist.“

In meiner Praxis wird ausschließlich verhaltenstherapeutisch gearbeitet.

Was ist eine psychologische Psychotherapeutin?

Psychologen mit entsprechendem Hochschulabschluss erhalten nach einer mehrjährigen Zusatzausbildung in einem anerkannten Therapieverfahren diese Berufsbezeichnung. Seit Januar 1999 ist diese durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) gesetzlich geschützt. Nur auf dieser Grundlage ist eine kassenärztliche Zulassung möglich.

Therapeuten mit Approbation sind deutlich höher qualifiziert, als es beispielsweise Psychologen mit Heilpraktikerzulassung sind.

Was ist eine Psychotherapeut:in in Ausbildung (PiA) oder Weiterbildung (PiW)?

Eine Psychotherapeut:in in Ausbildung (kurz PiA) ist eine studierte Psycholog:in. Das bedeutet er/sie hat ein mindestens 5-jähriges Universitätsstudium hinter sich und erfolgreich mit einem Diplom oder Master abgeschlossen.

Um Psychotherapeut:in zu werden, muss nach dem Psychologiestudium ein Aufbaustudium in Psychotherapie (auch als Psychotherapeutenausbildung bezeichnet) angehängt werden. Das Aufbaustudium besteht aus verschiedenen theoretischen Inhalten und sehr vielen praktischen Stunden, so wie Ärzte nach dem Medizinstudium eine Facharztausbildung anschließen.

Psychotherapeut:innen in Weiterbildung (PiW) belegen nach der neuen Ausbildungsordnung im Bachelor/Master System das Studium „Psychotherapie“. Um später selbst in diesem Bereich tätig werden zu dürfen schließt sich an das Studium noch die Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut:in an.

PiAs oder PiWs verfügen also über tiefgreifende Kenntnisse in der Psychologie und Psychotherapie. Im Rahmen der Ausbildung werden die praktischen Anteile der Psychotherapie vertieft und unter Supervision, der fachlichen und persönlichen Betreuung durch einen erfahrenen Psychotherapeuten, weiter entwickelt.

Unser Qualitätsmanagement ist umfassend und anspruchsvoll. Auch in den Händen unserer PiA/PiW sind Sie allerbestens aufgehoben.

Ich bin gesetzlich versichert. Wie bekomme ich einen Therapieplatz?

Zunächst müssen Sie dazu an drei psychotherapeutischen Sprechstunden teilnehmen. Bitte vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin. Wie in allen anderen Praxen auch, gibt es bei uns leider Wartezeiten auf einen Therapieplatz. Rechnen Sie bitte damit, dass bis zur ersten Sprechstunde drei Monate vergehen können.

Der Grund für diese Verzögerung liegt in der Begrenzung unserer Behandlungskapazitäten im gesetzlichen Gesundheitswesen. Wir dürfen pro Quartal nur eine bestimmte Menge an Leistungen erbringen. Leider liegt es nicht in unserer Macht diese Vorgaben sinnvoller auszugestalten.

Was ist eine psychotherapeutische Sprechstunde?

Soll eine Behandlung über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden sind Psychotherapeut:innen vor Beginn jeder Therapie dazu verpflichtet, jede Patient:in in mindestens zwei psychotherapeutischen Sprechstunden kennenzulernen. So wird ein erster Eindruck über das Beschwerdebild eines Patienten erlangt. Anhand dieser Informationen wird dann entschieden, welche Art der Behandlung und evt. auch welcher Mitbehandler (z.B. ein Arzt) den bestmöglichen Therapieerfolg bringen kann. Da die meisten Psychotherapeut:innen eine extrem hohe Auslastung haben, ist es leider nicht möglich im Anschluss an jede Sprechstunde unmittelbar in eine Therapie überzugehen.

Eine reguläre Therapie wird erst dann begonnen, wenn bei der gesetzlichen Krankenkasse ein Therapieantrag gestellt und genehmigt wurde. Sofern Sie gesetzlich versichert sind muss Ihre Krankenkasse alle Kosten übernehmen, die bis zu dieser Antragstellung im Rahmen der Sprechstunde oder Probatorik aufkommen.

Benötige ich eine Überweisung?

Eine Überweisung benötigen Sie grundsätzlich nicht. Es kann jedoch von Vorteil sein, wenn Sie Ihre Situation bspw. mit Ihrem Hausarzt bereits besprochen haben. Dieser kann durch eine Überweisung eine (Verdachts-) Diagnose übermitteln und ggf. auf zusätzliche Informationen oder Begleiterkrankungen hinweisen. Wir arbeiten gerne integrativ mit anderen Ärzten und Therapeuten zusammen.

Wünschen Sie eine reine Onlinebehandlung, etwa weil Sie Privatversichert:e sind oder die Behandlungskosten selbst tragen? Sofern Ihre grundlegende Erkrankung nicht gegen eine Videobehandlung spricht und dem auch sonst nichts entgegen steht, helfen wir Ihnen auch gern auf diesem Weg. Sie müssen in diesen Fällen allerdings zwingend eine Überweisung beibringen, auf der eine Diagnose hinterlegt ist. Dieses Vorgehen hat berufsrechtliche Gründe. Sprechen Sie bitte mit dem überweisenden Arzt darüber, ob eine Behandlung rein per Videosprechstunde in Ihrem Fall angeraten ist.

 

Werden auch Kinder behandelt?

Ja. Approbierte PsychotherapeutInnen können und dürfen generell jede Person im Alter von 0-99 Jahren behandeln. Im gesetzlichen Abrechnungswesen wird jedoch zwischen Kinder- und Jugend-Therapie bzw. Erwachsenentherapie unterschieden.

Wir behandeln Kinder und Jugendliche daher nur auf Selbstzahlerbasis oder bei vorliegender Privatversicherung.

Bitte informieren Sie sich ggf. bei Ihrem Versicherungsträger über notwendige Voraussetzungen für eine Kostenübernahme.

Behandlungsrahmen

Wie verläuft meine Therapie?

Eine Psychotherapie verläuft grundsätzlich in drei verschiedenen Phasen, die fließend ineinander übergehen.

Zunächst erfolgt eine gründliche Diagnostik. Anhand deren Ergebnis wird ein individueller Therapieplan erstellt.

Während der daran anschließenden eigentlichen Therapie wird der Therapieplan fortlaufend so angepasst, dass Sie den größtmöglichen Nutzen aus der Behandlung ziehen können.

Am Ende der Behandlung findet eine Rückfallprophylaxe statt, sodass Ihr Behandlungserfolg möglichst lange aufrechterhalten werden kann.

Wie lange dauert eine Therapie?

Die Dauer Ihrer Behandlung lässt sich nicht im Vorhinein festlegen. Sie ist maßgeblich abhängig von der Schwere Ihrer Erkrankung oder Situation. Weiherhin hängt ein Behandlungserfolg davon ab, wie gut Sie in der Therapie „vorankommen“ und ob Sie die mit den Therapeuten besprochenen Methoden auch eigenständig anwenden können.

Was sind die Inhalte meiner Therapie bei Ihnen?

Der Inhalt Ihrer Therapie richtet sich nach Ihrem persönlichen Symptom- und Beschwerdebild:

Aus einer Vielzahl von Therapiebausteinen werden in der entsprechenden Reihenfolge passende therapeutische Mittel ausgewählt, um Ihnen so zügig wie möglich aus Ihrer Symptomatik heraus zu helfen und anschließend nachhaltig eine Verbesserung Ihres Befindens zu erwirken.

Werde ich in jedem Fall von Dr. Carolin Marx-Dick behandelt?

Nein. Die Praxis von Frau Dr. Marx-Dick besteht aus einem gut ausgebildeten Team von Psychotherapeut:innen und Psychotherapeut:innen in Ausbildung, von denen Sie auf dem aktuellsten Stand der Wissenschaft behandelt werden.

Je nach Symptombild und Auslastung der einzelnen Kolleg:innen werden Sie einer Behandler:in zugewiesen. Gesetzliche Rahmenbedingungen spielen bei der Zuweisung ebenfalls eine Rolle. Doch egal wer Ihr primärer behandler ist: wir führen neben regelmäßigen Supervisionen und Wissenstransfers im Team wöchtentlich Fallkonferenzen durch, in denen jeder Behandlungsfall im gesamten Team besprochen wird. So denken viele kluge Köpfe gemeinsam über Ihr Symptombild nach, beratschlagen sich und formen so gemeinsam Ihren individuellen Therapieplan.

Auf diese Weise können wir das Expertenwissen von Dr. Carolin Marx-Dick und den erfahreneren Teammitgliedern jedem Patienten der Praxis zugute kommen lassen und bilden gleichzeitig erstklassige Therapeut:innen aus.

Ich möchte an einer Online-Therapie teilnehmen. Was muss ich tun?

Melden Sie sich bitte telefonisch bei uns oder nutzen das Kontaktformular. Wenn Sie einen unzumutbar langen Anreiseweg zur Behandlung hätten, kann eine reine Online-Behandlung eine gute Lösung sein. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten in diesem Fall jedoch die Behandlungskosten nicht immer.

Die Psychotherapeutenrichtlinie schreibt vor, dass die Diagnosestellung im Angesicht des Patienten stattfinden muss. Daher ist es hilfreich, wenn Sie von einem Haus- oder Facharzt bereits eine gestellte Diagnose bspw. per Überweisung mitbringen. Sie können auch gern zur Diagnosestellung in unsere Praxis anreisen und nehmen die restlichen Therapieeinheiten anschließend digital wahr.

Auch bei einer Online-Therapie nehmen wir die therapeutische Sorgfaltspflicht sehr ernst. Bei bestimmten (Begleit-) Erkrankungen oder einem zu hohen Schweregrad Ihrer Erkrankung können wir daher die Online-Behandlung ablehnen. In diesen Fällen beraten wir Sie bzgl. einer optimalen Versorgung bei Ihnen vor Ort oder in einer stationären Einrichtung.

Terminvereinbarung

Wann findet die erste Sprechstunde statt?

Sprechstunden finden nach telefonischer Vereinbarung statt. Bitte kommen Sie nicht ohne Termin in die Praxis.

Wie werden die Behandlungstermine vergeben?

Ihre Behandlungstermine vereinbaren Sie im Anschluss an eine Therapiesitzung jedes Mal aufs Neue. Sie erhalten eine automatische Terminerinnerung per E-Mail, wenn Sie das wünschen. Sollten Sie einen Termin absehbar nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte spätestens 2 Werktage vorab, damit wir den freigewordenen Termin möglichst an eine andere Person vergeben können.

Ich bin schwer belastet. Kann ich auch schneller einen ersten Termin bekommen?

Wir dürfen pro Quartal nur eine begrenzte Anzahl von Patienten über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Hier gibt es eine sogenannte  Kontingenzbeschränkung. Die Folge dessen sind leider begrenzte Termine und lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz.

Bei privatversicherten oder selbstzahlenden Personen sind wir an keine Kontingente gebunden und können so viel freier – und in der Regel auch schneller Termine vergeben. Diese „2 Klassen“ Regelung ist ganz sicher nicht unsere Idee und wir bedauern es sehr, diese Unterscheidung an unsere Patient:innen weitergeben zu müssen.

Wenn Sie also als gesetzlich versicherte Person die Wartezeit verkürzen wollen, geht das leider nur wenn Sie bereit sind die Kosten der Behandlung vollständig selbst zu bezahlen. Ein späterer Wechsel aus der Selbstzahlung in die Kassenversorgung ist nicht möglich.

Behandlungskosten

Welche Kosten übernehmen gesetzliche Krankenkassen?

Die gesetzlichen Krankenkassen sind zur Übernahme der gesamten Behandlungskosten verpflichtet, sofern es sich um eine psychische Störung mit „Krankheitswert“ handelt. Dazu gehören u.a. Angststörungen, Depressionen, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen, psychosomatische Störungen, Süchte, Verhaltensstörungen, Zwangsstörungen und auch Schlafstörungen.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten tragen wird, rufen Sie bitte zuerst Ihre Krankenkasse an und besprechen Ihre Situation. Es kann Gründe geben, die einer Kostenübernahme entgegen stehen. z.B.:

  • Es liegt aus medizinischer und therapeutischer Sicht keine Erkrankung mit Krankheitswert vor. Wir begleiten Sie in diesem Fall gerne im Rahmen eines Coachings.
  • Sie haben innerhab der vergangenen 2 Kalenderjahre eine Psychotherapie bezogen auf die gleiche Symptomatik erhalten und beendet. Hier gibt es eine Sperrfrist für die anschließende weitere Behandlung, die in akuten Fällen jedoch von der Kasse aufgehoben wird. Fragen Sie bitte Ihre Kasse vorab.
  • Sie befinden sich aktuell bereits in einer laufenden Behandlung und möchten bspw. Ihre Schlafstörung parallel behandelt haben. Es ist nicht möglich, zwei parallele Therapien von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet zu bekommen. Sie können gerne eine ergänzende Behandlung Ihrer Schlafstörung auf Selbstzahlerbasis in unserer Praxis erhalten. Kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.
  • Sie wünschen eine ausschließliche Online-Behandlung.
    Nach Vorgabe der kassenärztlichen Vereinigung darf nur jeder 5. Behandlungstermin digital stattfinden. Alle weiteren müssen vor Ort in der Praxis wahrgenommen werden.

Welche Kosten übernehmen private Krankenversicherungen?

Private Krankenversicherungen arbeiten mit verschiedenen Versicherungstarifen. Bitte prüfen Sie in Ihrem persönlichen Vertrag, ob Ihre Versicherung die Leistungen aus einer ambulanten Psychotherapie übernimmt.

Manche Versicherungen übernehmen einen prozentualen Anteil der Behandlungskosten (bspw. 70%) oder gewähren ein gewisses Kontingent an Behandlungsstunden. Wir rechnen unsere Leistungen nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) ab. Diese Kosten können Sie sich von Ihrer Versicherung nach Bewilligung der Behandlung erstatten lassen. Erfragen Sie bitte bei Ihrer Versicherung, welche Unterlagen zur Bewilligung einer Psychotherapie einzureichen sind. Wir unterstützen Sie gern in der Beantragung der Therapie. Sollte die Versicherung zusätzliche Unterlagen oder Leistungen einfordern (etwa Erstellung eines Gutachtens), rechnen wir diese Leistungen nach der gültigen Gebührenordnung ab. Diese Kosten bekommen Sie von Ihrer Versicherung ebenfalls erstattet.

Was kostet eine Behandlung für Selbstzahler oder Privatversicherte?

Die Behandlungskosten hängen maßgeblich mit der Häufigkeit Ihrer Termine zusammen. In der Regel nehmen unsere Patienten Termine im 2-3 wöchigen Rhythmus wahr. Nach der aktuell gültigen Gebührenodnung für Psychotherapeuten und Ärzte (GOÄ) bedeutet dies eine monatliche Belastung von durchschnittlich etwa 190€. Natürlich gibt es davon auch Ausnahmen, je nach Krankheitsfall und Schwere der Erkrankung.

 

Wir rechnen unsere Leistungen mit dem Steigerungsfaktor 3.1 der GOÄ ab.

Wie erfolgt die Abrechnung für Selbstzahler und Privatversicherte?

Wir stellen Ihnen üblicher Weise eine monatliche Rechnung (sehr gerne mit Versand per Mail, wenn Sie dem zustimmen), die Sie ggf. bei Ihrer privaten Versicherung einreichen können.